Kosten & Kostenerstattung
Ich führe eine Privatpraxis für Psychotherapie.
Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder von Selbstzahler:innen übernommen.
Auch gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren beantragen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Damit Sie gut informiert entscheiden können, finden Sie hier Details zu Kosten, Abläufen und Besonderheiten:

⁘ Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Eine ambulante Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen i.d.R. problemlos übernommen.
Sie können direkt und ohne vorherige Antragsstellung einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde in meiner Praxis vereinbaren.
Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Höhe der erstatteten Leistungen kann je nach Versicherung variieren. Daher empfehle ich, sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe in Verbindung zu setzen.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen auch einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle aus.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, haben Sie die Möglichkeit, eine Behandlung in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu beantragen.
Im Erstgespräch können wir gemeinsam prüfen, ob eine Kostenerstattung für Sie in Frage kommt. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung an Ihre Krankenkasse.
⁘ Gesetzlich Versicherte: Kostenerstattungsverfahren

Als Selbstzahler:in kann die Psychotherapie in meiner Praxis kurzfristig und ohne lange Wartezeiten begonnen werden – ganz ohne Antrag oder formale Genehmigung.
Ein Vorteil der Selbstzahlung ist, dass keine Informationen an Ihre Krankenversicherung weitergegeben werden – die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen bleibt vollständig vertraulich. Dies kann z. B. bei einem geplanten Wechsel der Versicherung, einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung relevant sein.
Als Privatpraxis erfolgt die Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Das Honorar für eine Einzelsitzung à 50 Minuten beträgt 135,00 €.
⁘ Selbstzahler:in

Im Coaching unterstütze ich Sie bei persönlichen oder beruflichen Fragestellungen.
Coaching ist keine Heilbehandlung und wird daher nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten pro Sitzung à 50 Min. betragen 135€.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
⁘ Coaching und Beratung
⁘ Psychologische Diagnostik

Ich biete psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen an, zum Beispiel bei Verdacht auf ADHS, Autismus-Spektrum-Störung oder zur differenzierten Abklärung psychischer Symptome.
Wenn die Diagnostik im Rahmen einer laufenden Psychotherapie erfolgt, ist sie Teil der Behandlung und wird entsprechend mit der PKV abgerechnet.
Bei Einzelanliegen, also wenn ausschließlich eine diagnostische Einschätzung gewünscht wird, erfolgt die Abrechnung privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Eine Sitzung (50 Minuten) wird in diesem Fall mit 135 € berechnet.
Die Anzahl der Sitzungen hängt vom jeweiligen Anliegen ab und wird vorab gemeinsam besprochen.
